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Als Katastrophenschutz bezeichnet man im Allgemeinen die Maßnahmen und Planungen, die getroffen werden, um Menschen, Umwelt und bestimmte Sachwerte in oder vor der Entstehung einer Katastrophe zu schützen und die Versorgung der Menschen zu wahren. Abgegrenzt vom Katastrophenschutz wird der Schutz der Bevölkerung im Kriegsfall. Letzterer wird im offiziellen Sprachgebrauch der Bundesrepublik Deutschland als Zivilschutz bezeichnet und gemeinsam mit dem Katastrophenschutz unter dem Oberbegriff des Bevölkerungsschutzes zusammengefasst.
Auf dieser Seite ist der Katastrophenschutz das Hauptthema.